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Briefwahlunterlagen jetzt online beantragen

Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, den 8. Oktober 2023

Hier geht es zur Beantragung der Briefwahlunterlagen!

Ehrensache: Werden Sie Wahlhelferin/ Wahlhelfer!

Die Stadt Bad Windsheim sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, den 8. Oktober 2023. Für die Wahldurchführung werden in den Wahlvorständen viele Helfer benötigt. Die Stadt Bad Windsheim ruft deshalb dazu auf, sich als freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu melden.

Ausschließlich wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger dürfen zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einen Wahlvorstand berufen werden. Für jedes der 15 Wahllokale und 5 Briefwahllokale der Stadt wird ein Wahlvorstand gebildet. Dieser setzt sich aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter, zwei Schriftführern und mindestens zwei Beisitzern zusammen. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigen keine besonderen Vorkenntnisse. Es wird dafür gesorgt, dass in jedem Wahlbezirk auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingesetzt werden, die diese Aufgabe schon einmal wahrgenommen haben. Zudem werden die Wahlvorsteherinnen bzw. Wahlvorsteher und ihre Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter und Schriftführerinnen bzw. Schriftführer rechtzeitig vor der Wahl im Rathaus über ihre Aufgaben detailliert informiert.

Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Es müssen immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstands im Wahllokal anwesend sein, d.h. Sie müssen entweder vormittags oder nachmittags tätig sein. Die Vormittagsschicht trifft sich morgens um 7.30 Uhr in ihrem Wahllokal. Die Nachmittagsschicht beginnt um 12.45 Uhr. Ab 18 Uhr, zur Ergebnisermittlung, müssen alle Wahlvorstandsmitglieder wieder anwesend sein. Die Auszählung der Briefwahl beginnt um 17 Uhr. Wahlhelfer müssen wahlberechtigt für die Landtags- und Bezirkswahl sein und haben u. a. folgende Aufgaben:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
  • Ausgabe des Stimmzettels
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahllokal

Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, für ihr Engagement erhalten alle ein Erfrischungsgeld von 40 Euro. Wer Interesse hat in einem Wahlvorstand mitzuwirken, meldet sich bitte bei der Wahlbehörde der Stadt Bad Windsheim unter der Telefonnummer 09841 66 89-230 (Sven Kilian) bzw. 09841 66 89-240 (Christa Faust) bzw. per E-Mail: walhlamt@bad-windsheim.de.