Heckenschnitt im Winter

Damit brütende Singvögel nicht gestört werden, dürfen Hecken, Gebüsche und Sträucher nur in der Zeit von Oktober bis Ende Februar radikal zurückgeschnitten oder entfernt, d. h. auf den Stock gesetzt, werden. Festgelegt ist dies im Bundesnaturschutzgesetz.
Ein "schonender Form- und Pflegeschnitt" dagegen ist ganzjährig erlaubt. Alle Gartenbesitzer*innen sollten vor dem Heckenschnitt das Gehölz unbedingt auf Vogelnester kontrollieren. Entdecken Sie einen brütenden Vogel in der Hecke, müssen Sie den Heckenschnitt verschieben. Tun Sie es nicht, riskieren Sie hohe Bußgelder.