Aktuelles

Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten ab 2022

Neues Jahr, alte Spielregeln … aber jetzt mit Konsequenzen für den eigenen Geldbeutel:

 

Bad Windsheims denkmalgeschützter Kurpark, der größte seiner Art in Bayern, sowie alle öffentlichen Plätze dienen allen Bürgerinnen, Bürgern und Gästen zur Erholung und Regeneration.

Ob nicht eingesammelter Hundekot, liegengelassener Müll, beschmierte öffentliche Schilder oder umgeworfene städtische Blumenkübel, künftig geht es Ordnungsgegnern „an den Kragen“. Wer „erwischt" wird, muss künftig mit zum Teil hohen Bußgeldern rechnen.

 

Der Kommunale Ordnungsdienst verteilt ab dem 1. Janur 2022 nicht mehr nur Strafzettel für Falschparker, sondern verhängt Verwarngelder für die Ahndung dieser Verstöße gegen das kommunale Ortsrecht:

  • Städtisches Eigentum beschädigen/ zerstören/ bekleben/ bemalen oder beschriften (100 Euro)
  • Auf einem öffentlichen Platz oder im Kurpark Alkohol konsumieren (30 Euro)
  • Urinieren in der Öffentlichkeit (25 Euro)
  • Unrat auf öffentlichen Plätzen hinterlassen (20 Euro)
  • Den Kurpark durch einen Hund verunreinigen lassen (20 Euro)
  • Gehwege durch Tiere im Allgemeinen verunreinigen lassen (20 Euro)
  • Frei laufen lassen eines Hundes im Kurpark (10 Euro)
  • Ein Spiel- oder Sportgerät mit Rollen im Kurpark fahren (10 Euro) - Ausgenommen vom Verbot sind selbstverständlich Krankenfahrstühle und sonstige Gehhilfen. Auch Kinder bis 10 Jahre dürfen Fahrrad, Roller, Inliner und dergleichen fahren, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden.
  • Mit dem Fahrrad im Kurpark außerhalb der dafür vorgesehenen Wege fahren (10 Euro)
  • Vorangehendes zusammen mit einer Gefährdung für andere (20 Euro)

Diese Dinge also künftig besser sein lassen oder erst gar nicht in Betracht ziehen. Das vermeidet Ärger und der eigene Geldbeutel bleibt verschont.

Zum rechtlichen Hintergrund: Die Stadt Bad Windsheim hat u.a. in ihrer Kurparksatzung und der „Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen“ festgelegt, wie sich ihre Bürgerinnen und Bürger zum Wohle der Gemeinschaft zu verhalten haben. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese darf die Kommune ahnden. Der Stadtrat hat einen entsprechenden Beschluss hierzu in seiner Sitzung Anfang Dezember 2021 gefasst.

 

Schilder erklären im Kurpark die Regeln

20 Schilder erklären an den Eingängen auf Deutsch und Englisch, was erlaubt ist und was nicht. Die geltenden Regeln bei einem Aufenthalt nicht zu kennen, ist also keine Ausrede mehr.

Piktogramme zeigen schnell und einfach, dass z. B. Fahrrad-, E-Roller- und Inliner-Fahren auf den meisten Wegen untersagt ist. Hunde gehen nur angeleint mit in den Park, ihr Kot muss aufgesammelt werden und Alkohol ist gänzlich verboten.

Ausgenommen vom Verbot sind selbstverständlich Krankenfahrstühle und sonstige Gehhilfen.

Auch Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen Fahrrad, Roller, Inliner und dergleichen fahren, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden!