Aktuelles

Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste gesucht

Meldungen bis zum 31. März 2023 möglich - auch für die JUGEND-Schöffenwahl!

In diesem Jahr findet wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt.

Zurzeit werden daher in allen Städten und Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Es besteht ab sofort die Möglichkeit, sich selbst für dieses verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Nähere Informationen zum Schöffenamt und den rechtlichen Bestimmungen finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.

schoeffenwahl2023.de

Die offiziellen Bewerbungsformulare für die Schöffenwahl und die Jugendschöffenwahl finden Sie auch am Ende dieser Seite.

WICHTIG: Das Bewerbungsformular für die Jugenschöffenwahl muss beim Kreisjugendamt eingereicht werden:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim/ Kreisjugendamt
Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt a.d.Aisch

Für die Bewerbung werden zwingend mindestens folgende Angaben benötigt: Anrede, Familienname, ggf. Geburtsname (falls abweichend), Vornamen, Geburtsdatum, Beruf, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl und Wohnort (ggf. Ortsteil) sowie Straße und Hausnummer.

 

Bewerbungen oder Vorschläge für das Schöffenamt können bis spätestens 31. März 2023 schriftlich an die Stadt Bad Windsheim, Marktplatz 1, 91438 Bad Windsheim eingereicht werden oder persönlich in der Stadtverwaltung, Vorzimmer, 1. OG, Zimmer-Nr. 1.07 abgegeben werden. Für weitere Auskünfte steht der Geschäftsleitende Beamte, Herr Jürgen Boier, unter der Rufnummer 09841 / 6689-120 gerne zur Verfügung.