Änderung im Gewerberecht ab 01.11.2025

Bisher galt: Wenn ein Gewerbebetrieb aus Bad Windsheim in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt wurde, musste der Gewerbetreibende den Betrieb bei der Stadt Bad Windsheim abmelden und anschließend bei der neuen zuständigen Behörde anmelden.
Ab dem 1. November 2025 entfällt dieser zusätzliche Schritt:
- Eine Abmeldung bei der Stadt Bad Windsheim ist künftig nicht mehr erforderlich.
- Stattdessen übermittelt das neu zuständige Gewerbeamt die Verlegung automatisch über die Fachverfahren an das Gewerbeamt Bad Windsheim.
Damit wird das Verfahren für Gewerbetreibende deutlich vereinfacht. Rechtsgrundlage hierfür ist die Änderung der Gewerbeordnung, die im Rahmen der bundesweiten Maßnahmen zum Abbau bürokratischer Hürden umgesetzt wurde.
Hinweis: Der neue Gewerbeschein steht voraussichtlich in der 1. Novemberwoche 2025 (KW 45) zum Download auf der Webseite der Stadt Bad Windsheim zur Verfügung.
Bei Fragen steht Ihnen das Rathaus Bad Windsheim gerne zur Verfügung.
