Aktuelles

Eine Mahnung - dann Vollstreckung

Nicht vergessen: Seit Herbst 2020 mahnt die Stadtkasse nur noch einmal!

Für öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Fremdenverkehrsbeitrag etc.) erstellt die Stadtkasse nur noch eine Mahnung. Laut Gesetz ist sie nicht berechtigt, weitere Mahnungen vorzunehmen.

Wird die Zahlung aufgrund der einen Mahnung nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt, werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, die mit hohen Kosten verbunden sind.

Denken Sie daher bitte rechtzeitig daran, spätestens nach der 1. Mahnung zu überweisen!