Aktuelles

Ist Ihre Entwässerungsanlage noch ganz dicht?

Private Anlagen müssen alle 20 Jahre - im Heilquellenschutzgebiet alle 5 Jahre - überprüft werden.

So lustig die Titel-Frage klingen mag, so ernst ist jedoch das Thema. Geschätzt gibt es in Bayern 250.000 Kilometer private Abwasserleitungen, die mit der Zeit in die Jahre kommen.

Um Boden und Grundwasser vor Schäden zu bewahren, weist die Stadt Bad Windsheim auf die geltende Entwässerungssatzung hin, insbesondere auf den Paragraphen 12 – Überwachung:

Der/die Grundstückseigentümer*in ist dazu verpflichtet, die zu unterhaltenden Anlagen der Grundstücksentwässerung, Messschächte sowie Grundstücksanschlüsse selbst zu prüfen – und das alle 20 Jahre ab Inbetriebnahme durch ein Fachunternehmen.

Sonderstellung im Heilquellenschutzgebiet

Ihr Grundstück liegt in einem Heilquellenschutzgebiet? Dann müssen Sie Ihre Entwässerungsanlage(n) alle 5 Jahre überprüfen.