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Reisen mit Kindern: Tipps Ihrer Pass- und Ausweisbehörde

Ab 2024 gibt es keinen Kinder-Reisepass mehr - das sollten Sie wissen:

 

Der maximal 12 Monate gültige Kinderreisepass für Kinder unter 12 Jahren wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Seitdem werden für Kinder normale Reisepässe mit Chip ausgestellt, die stärker geschützt und deshalb länger gültig sind. Für Personen unter 24 Jahren ist der elektronische Reisepass sechs Jahre gültig, danach zehn Jahre.

Eltern sollten unbedingt beachten, dass ein Ausweis seine Gültigkeit vorzeitig verlieren kann, wenn das Kind anhand des Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. dazu führen, dass Sie an Grenzübergängen zurückgewiesen werden. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig und frühzeitig vor Urlaubsreisen, ob ihr Kind noch zweifelsfrei identifiziert werden kann. Falls nicht, benötigen Sie ein neues Ausweisdokument, was zwar Gebühren mit sich bringt, dafür aber mögliche Probleme beim Grenzübertritt und bei Personenkontrollen verhindert.

 

Warum gibt es keine Kinder-Reisepässe mehr?

 

Die Umstellung bedeutet weniger Aufwand und Kosten für Eltern und ausstellende Behörden. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter, allerdings sollten Sie beachten, dass einige Staaten bei Einreise fordern, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel 3 bis 6 Monate. Auch dies spricht für die Abschaffung der Kinderreisepässe.

Hat das Kind einen deutschen Reisepass, so sind Reisen in 190 Staaten visafrei möglich. Im Schengen-Raum reicht zum Nachweis der Identität in der Regel auch der Personalausweis.

Bei Kindern unter fünf Jahren muss das Passbild nicht zwingend biometrisch sein, auch bei unter Zehnjährigen gelten beim Passbild künftig weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene. Bis dahin muss das Kind auch nicht selbst unterschreiben. Bis zum siebten Lebensjahr werden noch keine Fingerabdrücke erfasst.

Unverändert bleibt jedoch, dass sich das Gesichtsbild von Säuglingen und Kleinkindern innerhalb von wenigen Jahren so stark verändern kann, sodass das Kind nicht mehr eindeutig identifiziert werden kann, obwohl das Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass) noch gültig ist. Deshalb empfiehlt es sich rechtzeitig vor Reiseantritt zu prüfen, ob das Bild und damit auch der Pass noch nachweislich verwendet werden kann.

Informieren Sie sich auch rechtzeitig, ob das konkrete Reisezielland den Kinderreisepass oder den verlängerten Kinderreisepass als Reisedokument anerkennt. Informationen finden Sie auch auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes.

Bitte beachten Sie stets, dass die Ausstellung eines Passes je nach Auslastung bis zu sechs Wochen dauern kann.

Zur Online-Beantragung

 

Warum ist der Reisepass für über 24-Jährige jetzt teurer?

 

Das Pass-, Ausweis- und ausländerrechtliche Dokumentenwesens soll mit seinen Verwaltungsabläufen modernisiert werden.

Die Behörden sollen insbesondere untereinander elektronisch kommunizieren und Daten austauschen können.

Zum 1. Januar 2024 traten daher einige Neuerungen in Kraft, darunter wurde u.a. die Reisepass-Gebühr für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 60 auf 70 Euro erhöht. Betroffen sind davon entsprechend nur Reisepässe für Erwachsene, die zehn Jahre gültig sind.

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