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Sperrmüll richtig bereitstellen sichert die Abholung

Entrümpeln? ... Kann gut tun!

Darauf müssen Sie achten:

Sperrmüll muss geordnet und zulässig sein

Aufgepasst! Nicht alles, was man los haben möchte, kann man zur Sperrmüll-Abholung rausstellen! Besser tut das "Ausmisten", wenn man leidig gewordenen Dinge richtig und in der zulässigen Menge bereitstellt. Denn dann holt der Sperrmüll-Dienstleister des Landkreises diese auch ab. 

 

Vom "Stöbern" zum zeitgemäßen Entsorgen

Der ein oder andere mag sich an früher erinnern, als es eine einheitliche „Sperrmüll“-Zeit im Jahr gab, zu der viele Haushalte unlieb gewordene Gegenstände vor ihren Wohngrundstücken platzierten und Kinder wie findige „Stöberer“ auf Sperrmüll-Wanderung bzw. -Fahrt gingen. Heute würde man wohl vom Upcycling-Trend sprechen, eine durchaus gute und nachhaltige Sache.

Wie vieles seither, hat sich auch die Koordination der Sperrmüll-Entsorgung gewandelt. Heute meldet jeder Haushalt für sich an und zählt bei der Abholung weniger auf Zweitverwender, sondern auf eine zuverlässige Entsorgungsfirma, die von der Abfallwirtschaft des Landkreises beauftragt wird.

Donnerstag ist Sperrmülltag in der Kurstadt!

Wem es noch nicht aufgefallen ist: in Bad Windsheim fallen Sperrmüll-Termine in der Regel auf Donnerstage, damit ein positives Stadtbild an Wochenend-Tagen erhalten bleibt. Sperrmüll-Berge, die tagelang Geh- und Fahrwege blockieren, sind nicht nur unschöner Anblick, sondern auch wahrlich hinderlich. Unnötig ist es allemal, denn diese können einfach vermieden werden. Wer richtig informiert ist und handelt, kann dies sich und anderen ersparen.

 

Was sollten Sie unbedingt wissen?

Seit September hat sich die Anmeldung geändert!

Sie beantragen jetzt direkt bei der Entsorgungsfirma Knettenbrech + Gurdulic unter der Telefonnummer 09321 9394-10 oder per E-Mail an abfuhr-nea@knettenbrech-gurdulic.de. Noch einfacher geht es auf der Homepage des Landkreises.

Auch wenn Sie selbst direkt an die Energie- und Verwertungsanlage (EVA) Dettendorf liefern möchten, müssen Sie dies über einen der genannten Wege rechtzeitig beantragen. Sie erhalten anschließend einen Berechtigungsschein. Noch schneller geht es über die Kreis-Homepage. Dort können Sie nach Anmeldung den Berechtigungsschein bequem zuhause ausdrucken.

Je Abruf nimmt der Entsorger eine Menge von 5 m³ mit. Das ist die Menge, die dem/ der Anmelder*in zusteht. Wird mehr Sperrmüll rausgestellt, so bleibt ein Rest zurück, zusammen mit einem Hinweisblatt, das entsprechend aufklärt. Ein solcher, unansehnlicher Sperrmüll-Haufen bleibt solange stehen, bis der/ die Eigentümer*in den Sperrmüll zurücknimmt. Gemäß der Abfallwirtschaftssatzung ist jede*r Bürger*in dazu verpflichtet, unzulässige Mehrmengen unverzüglich zurückzunehmen.


Sperrmüll abholen lassen – wieviel und wie oft?

Wie häufig Sie Sperrmüll für ein Grundstück anmelden können, hängt von der Anzahl und Größe Ihrer Restmülltonnen ab. Bei Tonnen mit 80 und 120 Litern einmal im Jahr, bei Tonnen mit 240 Litern zweimal. Wer Restmüll-Leerungen eines 1,1 m³-Containers bezahlt, kann viermal Sperrmüll abholen lassen. Die Abrufe (jeweils 5 m³) können, müssen aber nicht auf einmal wahrgenommen werden.

Wie müssen Sie Ihren Sperrmüll bereitstellen?

Sperrmüll darf nicht in Säcken, Kartons oder Kisten verpackt sein, sondern muss erkennbar und nach Materialien sortiert sein. Kleinteile, die "portionsweise" in die Restmülltonne passen, gehören dort hinein und werden nicht mitgenommen.

Sperrmüll muss auf öffentlichem Grund liegen bzw. darf nur in der Hof- bzw. Grundstückseinfahrt lagern, wenn die Abfuhrfirma den Privatgrund nicht betreten oder befahren muss.

Was ist haushaltsüblicher Sperrmüll und wird abgeholt?

Sperrmüll ist Abfall, der nicht in die Restmülltonne passt. Einige Beispiele für Sperrmüll finden Sie hier:

Aus Haus/ Wohnung:

  • Möbelstücke, auch Schränke, Vitrinen und Tische mit Glas
  • Polstermöbel und Kissen
  • Matratzen, Lattenroste und Federbetten
  • Kühlschränke, Wäschetrockner, Spül- und Waschmaschinen
  • (Bade-)Wannen und WC-Deckel
  • Spiegel
  • Töpfe und Pfannen
  • Teppiche, die nicht verklebt waren.
  • Parkettboden und Laminat aus Holz und ohne Trittschalldämmung kann in Bündeln zusammengepackt über den Sperrmüll entsorgt werden (jedoch nur max. 1 m²). Größere Mengen können über die Annahmestelle der Energie- und Verwertungsanlage Dettendorf abgegeben werden.

Aus Auto, Keller und Garage:

  • Öl-Öfen (nur ohne Öl und Schamott)
  • Fahrräder und Fahrradteile
  • Kindersitze und leere Koffer
  • Alte Farbeimer mit eingetrockneten Resten an Dispersionsfarbe (alternativ über den Hausmüll)
  • Spanplattenmit einer Kantenlänge von max. 1,20 m
  • Plexiglas

Aus dem Garten:

  • Gartenmöbel
  • Regentonnen, Gartenschlauch und Gießkannen
  • Aufgerollter Maschendrahtzaun
  • Benzinrasenmäher (aber nur, wenn der Benzintank leer ist und kein Öl mehr im Rasenmäher ist)

Was wird nicht abgeholt und gehört auf den Wertstoffhof (mit Restmüll-Annahme)?

  • Elektro-Schrott, wie z. B. Elektro-Rasenmäher, Elektro-Öfen, Autobatterien
  • Elektro-Kleingeräte und Geräte der Unterhaltungselektronik (z. B. Fernseher, Monitore, Computer, Radio, Stereoanlagen, Haushaltsgeräte usw.)
  • Fenster und Türen mit oder ohne Glas aus Abbruch- oder Umbaumaßnahmen
  • Lampen
  • Tapetenreste
  • Styropor
  • Kartonagen und Pappe
  • Kunststoff-Laminat mit und ohne Trittschalldämmung
  • Folien
  • Gardinen, Kleidung und Schuhe (wenn tragbar über Kleider-Container)
  • Bauschutt, dazu zählt auch Keramik (z. B. Waschbecken, WC, Übertöpfe)

Was muss in die EVA Dettendorf gebracht werden?

Generell ist die EVA Dettendorf Anfahrstelle für größere Abfallmengen und Problemabfälle. Sperrmüll-Teile, die über 2 m groß und besonders schwer sind, können nicht in das Sperrmüll-Fahrzeug verladen werden, und müssen ebenfalls nach Dettendorf gebracht werden.

  • unverklebter Teppichboden in größeren Mengen
  • Alte Farbeimer mit flüssigen Resten an Dispersionsfarbe (alternativ über die Problemabfall-Sammlung)
  • Stall- und Gummimatten (kleine Mengen von max. 1 m³ auch über den Wertstoffhof)
  • Außen-Hölzer von Gartenzäunen, Balkonen und Terrassen
  • Gipsplatten
  • Heraklith (Baustellenabfall, in Kleinmengen auch über den Wertstoffhof)
  • Eternitplatten
  • Dachpappe
  • Glas- und Steinwolle
  • Nachtspeicherheizgeräte

Was gehört zum Schrotthandel?

  • Landwirtschaftliche Geräte
  • Öltanks
  • Benzinrasenmäher (mit Benzin- oder Ölresten)

 

Abfall-ABC schafft letzte Klarheit

Wer auf Nummer sicher gehen will, informiert sich vorher nochmals ausführlich über das Abfall-ABC auf der Kreis-Homepage. Orientierungswerte für Sperrmüllmengen finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Landkreises.

Damit sollte nichts mehr schief gehen zum Wohle aller Beteiligten.