Fördermöglichkeiten in den Sanierungsgebieten Altstadt und Kurpark Zuschüsse für Maßnahmen der Sanierung und Modernisierung

Sie sind Eigentümer eines Objektes in der historischen Altstadt oder im Bereich des Kurparks und möchten es verändern? - Bevor Sie loslegen, sollten Sie sich rechtzeitig über die Fördermöglichkeiten für Sanierungen und Modernisierungen informieren!

Persönliche Beratung

Kostenlose und unverbindliche Beratungstermine bietet Michaela Stähle vom Sanierungstreuhänder Bayerngrund an einem Donnerstag im Monat, zwischen 16 und 18 Uhr im Beratungsbüro Krämergasse 6 in Bad Windsheim an.

Folgende Beratungstermine finden im Jahr 2024 statt:

  • 01. Februar 2024
  • 04. April 2024
  • 06. Juni 2024
  • 01. August 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 12. Dezember 2024

Vereinbaren Sie bei Interesse einfach einen Termin unter der Telefonnummer 0911 14 691-305 oder per E-Mail: staehle@bayerngrund.de.

Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus:
Stadtkämmerin Melanie Greifenstein, Email: melanie.greifenstein@bad-windsheim.de, Tel. 09841 6689-400

Erste Informationen finden Sie auch in dieser Broschüre. Die Altstadt-Sanierungsgebiete sind in einer Karte dargestellt.

Mit einer Immobilie im Sanierungsgebiet Steuern sparen

100% Abschreibung in 12 Jahren auf den Sanierungsanteil ergibt eine sehr hohe Steuerersparnis.

Die Eigenheimzulage und die degressive Abschreibung für vermietete Neubauten gibt es nicht mehr. Die Lösung: eine Immobilie im Sanierungsgebiet. Denn diese bietet die höchsten steuerlichen Vergünstigungen.

Wie hoch sind die Abschreibungsmöglichkeiten?

Die steuerlich begünstigten Kosten können auf zwölf Jahre verteilt zu 100 % abgeschrieben werden (acht Jahre je 9 % und vier Jahre je 7 % nach §7h EStG). Bei Gebäuden, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden, reduziert sich der Abschreibungsbetrag auf 90% (zehn Jahre je 9 % nach §10f EStG).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die steuerliche Entlastung zu erhalten?

  • Das Anwesen muss in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet liegen.
  • Das Gebäude weist Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 BauGB auf.
  • Vor Beginn der Arbeiten muss eine Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach § 177 Baugesetzbuch zwischen Eigentümer und Stadt geschlossen werden.

Wie funktioniert das Verfahren zur Anerkennung der Baukosten?

  • Die durchgeführten Maßnahmen müssen den Zielen und Zwecken der Sanierung entsprechen.
  • Bau- und Denkmalschutzrecht muss eingehalten worden sein.
  • Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden die entstandenen Kosten durch die Originalrechnungen belegt.
  • Die Stadt prüft die entstanden Kosten und stellt die Bescheinigung aus, dass begünstigte Baumaßnahmen (keine Eigenleistungen) durchgeführt wurden und in welcher Höhe veranlasste Aufwendungen angefallen sind. Zuschüsse werden ebenfalls angegeben.
  • Diese Bescheinigung wird dann im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht.

Nur Gebäude-Eigentümer, die eine Einkommenssteuererklärung bei einem deutschen Finanzamt abgeben, können den Steuervorteil nutzen. Personen, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, erhalten diese Möglichkeit nicht (z.B. manche Rentnerin/ mancher Rentner).

Modernisierungsgutachten – Warum?

Wer als Hauseigentümer im Sanierungsgebiet beabsichtigt sein Haus umfangreich zu modernisieren, sollte vorher ein Modernisierungsgutachten durch einen Architekten erstellen lassen.

Das Gutachten soll folgende Fragen beantworten:

1. Frage: Welche Mängel liegen am Haus vor?

Das ist eine Auflistung aller baulichen Mängel wie z.B. abgängige Fenster, rissige Fassaden, marode Balkone, fehlende oder unzureichende Wärmedämmung, veraltete Haustechnik, aber auch Mängel in der Aufteilung der Räume wie z.B. zu kleine Bäder, ungünstiger Wohnungsgrundrisse und Erschließung (Treppenhaus).
Das alles muss der Hauseigentümer sowieso wissen, wenn er eine Modernisierung plant.

2. Frage: Wie kann das Haus zukünftig genützt werden?

Hierzu werden zunächst, falls noch nicht vorhanden, Bestandspläne erstellt. Es wird überprüft ob, die Grundrisse zeitgemäß sind und inwieweit Veränderungen notwendig sind, z.B. Verkleinerung oder Vergrößerung von Wohnungen. In Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und der Genehmigungsbehörde, bei einem Einzeldenkmal ist auch das Landesamt für Denkmalpflege zu beteiligen, werden diese Entwürfe aufgestellt.

3. Frage: Mit welchen Maßnahmen sollen die Mängel bei der Modernisierung beseitigt werden?

Auch das ist eine Auflistung der Maßnahmen – am besten entlang der Mängelliste. Bei den Maßnahmen gibt es in vielen Fällen mehrere Möglichkeiten, die Mängel zu beseitigen.

Nach der Modernisierung muss das Haus standfest sein (nicht jedes alte Haus ist das); es muss rundum dicht sein (Dach, Fenster, Fassade); es muss – so gut es geht – gegen Wärmeverlust gedämmt sein (dabei ist klar, dass nicht jeder Altbau so gut gedämmt sein kann wie ein Neubau, da muss man Kompromisse machen), aber eine optimale, energiesparende Heizung ist in jedem alten Haus möglich. Und natürlich soll das Haus bei der Modernisierung nicht sein Gesicht verlieren und sich wieder in die Umgebung einpassen.

4. Frage: Was kostet die Modernisierungsmaßnahme?

Es ist eine detaillierte Kostenschätzung erforderlich. Auf Grundlage der Kostenschätzung kann die mögliche Förderung ermittelt werden.

Das Gutachten muss von einem Architekten oder Bauingenieur, erstellt werden.

Dadurch wird bestätigt, dass das Haus keine wesentlichen Mängel mehr aufweisen wird, wenn die Modernisierung entsprechend dem Gutachten ausgeführt worden ist.

Das Beste: Das Modernisierungsgutachten ist für den Eigentümer ohne großes wirtschaftliches Risiko. Die Stadt übernimmt zunächst 2/3 der Kosten für das Modernisierungsgutachten auf der Grundlage eines Angebotes des Architekten oder Bauingenieurs. Wird die Modernisierung realisiert, übernimmt die Stadt auch das letzte Drittel der Kosten.

Den Planer kann sich der Eigentümer selbst aussuchen

Fassadenprogramm

Für Eigentümer, deren Anwesen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen, stehen Fördermittel für Sanierungsarbeiten an Dach und Fassade zur Verfügung.

Das Fassadenprogramm für den Altstadtbereich regelt die Fördermodalitäten.

Es ist ein Zuschuss von 30 % der Gesamtkosten möglich, pro Anwesen maximal 35.000.- €.

Voraussetzung hierfür sind, dass ...

  • eine Gesamtsanierung an Dach und Fassade durchgeführt wird, d.h. Beseitigung sämtlicher Missstände.
  • Vorgaben des Baurechts, der Denkmalpflege und der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Windsheim eingehalten werden.
  • die Maßnahmen vor Beginn vertraglich mit der Stadt Bad Windsheim geregelt wird.

Seit 01.05.2016 kam hinzu, dass besonders bedeutsame Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit, die auch entsprechend den öffentlichen Raum positiv beeinflussen oder prägen, bis zu 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelmaßnahme gefördert werden können, jedoch höchstens mit maximal 30.000,- €. Die Maßnahme ist dann förderfähig, wenn innerhalb des Gebäudes entsprechende Maßnahmen getroffen wurden bzw. werden, die das gesamte Erdgeschoss barrierefrei erreichbar machen.

Über ein Beratungsprotokoll wird der sanierungsbeauftragte Architekt den Gesamtzustand bewerten und Empfehlungen für förderfähige Sanierungsmaßnahmen an Dach und Fassade aussprechen.

Folgende Arbeiten können über das Fassadenprogramm bezuschusst werden:

  • Maßnahmen an der Fassade (Gerüst, Putz, Anstrich, Beseitigung von Feuchteschäden)
  • Einbau neuer Fenster, Schaufenster und Türen in altstadt- / denkmalgerechter Ausführung
  • Anbringung von Fensterläden
  • Maßnahmen an Dächern (Eindeckung, Konstruktion, Wärmedämmung, etc.)
  • Fassadenbegrünung
  • Einfriedungen, Hofgestaltung, Hofbegrünung, Entsiegelung, Einbau altstadtgerechter Beläge

Die gesamte Altstadt innerhalb der Wallgräben unterliegt dem Ensembleschutz, d.h. für sämtliche Arbeiten ist ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz (DSchG) notwendig. Für genehmigungspflichtige bauliche Änderungen gemäß Bayrischer Bauordnung ist ein Bauantrag zu stellen.

Nach Vorlage des Erlaubnisbescheides bzw. Baugenehmigung kann der Eigentümer Handwerkerangebote für die festgelegten Sanierungsarbeiten einholen.

Auf Grundlage der wirtschaftlichsten Angebote wird zusammen mit der erforderlichen Baugenehmigung bzw. des Erlaubnisbescheides nach Denkmalschutzgesetz der Sanierungstreuhänder (BayernGrund GmbH, Nürnberg) eine Sanierungsvereinbarung für die geplanten Maßnahmen aufstellen, die den geplanten zeitlichen Rahmen, die Auflagen und Bedingungen und die Höhe des Zuschusses regelt.

Nach Abschluss dieses Vertrages kann mit dem Maßnahmen begonnen werden.

Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist auch die Erbringung von Eigenleistung möglich, die ebenfalls förderfähig ist. Nach Fertigstellung der Fassadensanierung wird eine End- bzw. Erfolgskontrolle durchgeführt.

Für die Auszahlung des vereinbarten Zuschusses stellt der Eigentümer folgende Unterlagen zusammen:

  • Handwerkerrechnungen
  • Fotos vor und nach der Sanierung
  • Gegebenenfalls Auflistung der Eigenleistung in Form eines Bautagebuchs

Nach Prüfung dieser Unterlagen durch den Sanierungstreuhänder wird der Zuschuss zeitnah, in der Regel innerhalb von 6 Wochen, ausbezahlt.

Als bereits vorbildlich durchgeführte Fassadensanierungen in der Stadt Bad Windsheim stehen z.B. Hainsergasse 1, Herrngasse 11, Am Hafenmarkt 2, Kumpfgasse 5, Pfarrgasse 18, Schwedenwall 5, uvm.

Der Erhalt und die Verschönerung unseres einmaligen historischen Altstadtkerns wird zur Erhöhung unserer Wohn- und Lebensqualität in der Altstadt führen und auch Gäste zum Verweilen und Bummeln einladen.

Bürger und Gewerbetreibende in der Innenstadt von Bad Windsheim sind hier als Träger unseres reichen kulturellen Nachlasses gefordert.

Die vorgestellte Bezuschussung von Fassadensanierungen ist ein Beitrag der Stadt um die Bereitschaft derjenigen, die ihr Haus sanieren und somit in ihre Immobilie und in die Altstadt investieren, zu unterstützen.

Gesamtmodernisierung – Leben in einem Haus mit Geschichte

Altbauten prägen das Erscheinungsbild unserer Stadt und erzählen von der Entwicklung und Geschichte unseres Ortes. Nicht zuletzt deswegen sollten die Gebäude erhalten werden. Es ist zudem in vielen Fällen ökologischer und effizienter, bestehende Gebäude zu modernisieren als neue zu errichten – man spart Energie, Baustoffe und versiegelt keine Flächen.

Außerdem wurde durch die Stadt Bad Windsheim kürzlich eine Richtlinie aufgestellt, durch welche Eigennutzer bei der Modernisierung eines Gebäudes oder eines Miteigentumsanteils innerhalb der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete mit verbesserten Fördermodalitäten unterstützt werden.

Ziel dieser Unterstützung ist es, Eigentümern und Familien, die in Bad Windsheim ihren Wohnsitz nehmen oder behalten wollen, die Modernisierung von Haus- und Wohnungseigentum innerhalb der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete zu erleichtern. Damit soll der Abwanderung und Überalterung der Bevölkerung entgegengewirkt und eine bessere soziale Durchmischung erreicht werden.

Wann ist eine Gesamtmodernisierung notwendig?

Diese ist erforderlich, wenn erhebliche Missstände und Mängel an und im Gebäude vorhanden sind. Einige Beispiel hierfür sind: eine veraltete Haustechnik, keine sanitären Einrichtungen innerhalb der Wohnung, unpassende Wohnungsgrundrisse, kurz gesagt: zeitgemäßes Wohnen oder Arbeiten ist in dem Gebäude nicht mehr möglich.

Was bringt eine Gesamtmodernisierung?

Durch eine umfangreiche Modernisierung wird der Wert eines Gebäudes wiederhergestellt bzw. gesteigert und der Bestand für die nächsten Generationen erhalten.

Wohnen und Arbeiten auf aktuellem Niveau wird durch die Integration von technische Neuerungen, Komfortaspekte, Energieeffizienz und Optik ermöglicht.

Welchen Vorteil bringt dies?

Die Stadt unterstützt die Bauherrn durch die Bezuschussung des unwirtschaftlichen Teils der Modernisierungskosten und kann eine Bescheinigung für die erhöhte steuerliche Abschreibung gemäß § 7 h EStG oder § 10f EStG ausstellen.

Was ist zu tun, damit die Maßnahme bezuschusst wird?

  • Vorlage eines Modernisierungsgutachtens bzw. eines Sanierungskonzeptes mit detaillierter Kostenschätzung
  • Im Falle der Eigennutzung vollständig ausgefüllter Antrag über die Förderung der Modernisierung eines Gebäudes oder Miteigentumsanteils für die Eigennutzung innerhalb der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete der Stadt Bad Windsheim, Auszug aus dem Grundbuch bzw. eine Kopie des Kaufvertrages sowie Kopie/n der/des Kindergeldbescheide/s
  • Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung vor Beginn der Arbeiten
  • Einhaltung des Baurechts, des Denkmalschutzgesetztes und der Städtebauförderungsrichtlinien
  • Beseitigung sämtlicher Missstände an und im Gebäude

Beispiele einer vorbildlich durchgeführten Gesamtmodernisierung in Bad Windsheim sind unter anderem: Holzmarkt 9, Seegasse 8, Wassergasse 1

Ordnungsmaßnahme und Freiflächengestaltung

Viele Hinterhöfe und Freiflächen in der Stadt sind triste, zubetonierte Abstellplätze für Fahrzeuge, Mülltonnen und Gerümpel bzw. sind mit desolaten, störenden und ungenutzten Neben- und Rückgebäuden überbaut.

Ein phantasievoll begrünter Hinterhof bzw. Freifläche aber ist ein lebendiger Raum für Erholung, Sport und Spiel und für nachbarliche Kontakte. Eine Begrünung wirkt luftverbessernd, klimatisierend und lärmmindernd und tragen zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität bei. Aus wirtschaftlicher Sicht stellt sie auch eine Werterhöhung des Grundstücks dar.

Die Stadt unterstützt die Eigentümer bei der Schaffung von begrünten Hinterhöfen und ansprechend gestalteten Freiflächen durch Städtebauförderungszuschüsse.

Der Abbruch der nicht mehr benötigten Neben- und Rückgebäude wird mit bis zu 80 % der entstehenden Kosten bezuschusst. Bedingung hierfür ist die anschließende Gestaltung der entstandenen Freifläche. Die Möglichkeit zur Errichtung eines sinnvollen und zeitgemäßen Ersatzgebäudes für Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern, Mülltonnen, usw. besteht und ist im Einzelfall mit der Stadt abzustimmen.

Die Gestaltung der Freiflächen und Hinterhöfe mit altstadtgerechten Materialen, heimischen Pflanzen und Gehölze, Obstbäume, usw. bezuschusst die Stadt mit 30 % der Kosten. Die Eigentümer haben damit die Möglichkeit, eine Oase der Ruhe, Erholung und Kreativität, aber auch von Spiel- und Sitzbereichen, zu schaffen.

Neben der Steigerung der Aufenthaltsqualität im Freien, ist der ökologische Aspekt einer Begrünung nicht zu vergessen. Laubbäume im Garten sorgen für eine Beschattung und Verdunstungskälte im Sommer, im Winter lassen sie Licht an das Haus. Sie binden CO2, bremsen den Wind, produzieren Sauerstoff und wirken als effektiver Feinstaubfilter. Laubbäume sind also für ein angenehmes Leben in unserer Stadt unersetzlich.

Geteerte Flächen erhitzen sich im Sommer stark und geben diese Wärme an die Umgebung ab. Bepflanzte Böden hingegen bleiben kühler, nehmen Regenwasser auf, geben es ans Grundwasser ab oder verdunsten es wieder und verbessern so das Klima spürbar.

Förderung von Geschäftsflächen im Sanierungsgebiet

Im Sanierungsgebiet Altstadt soll der Einzelhandel, die Gastronomie und der Dienstleistungsbereich gestärkt und damit die zentrale Versorgungsfunktion gesichert, weiter ausgebaut und die historische Bausubstanz genutzt werden.

Förderfähig sind Umbau- und Ausbaumaßnahmen zur Aufwertung, zur Beseitigung und zur Vermeidung von Leerständen in bestehenden Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen einschließlich dazugehöriger Neben- und Lagerräume. Förderfähig ist auch der barrierefreie Ausbau im Innenbereich.

Zuwendungsempfänger sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer. Mieter und Pächter können ebenfalls gefördert werden, wenn sie das Einverständnis der Eigentümer mit den geplanten Maßnahmen nachweisen, die Investitionen dauerhaft mit dem Gebäude verbunden bleiben und die Maßnahme keine Erhöhung des Mietzinses zur Folge hat.

Die Förderung beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Geschäftseinheit, jedoch höchstens 15.000 Euro. Die Bagatellgrenze sind bei 2.000 Euro.

Neu: Fördermöglichkeiten im Sanierungsgebiet Kurpark

Auch im Bereich des Kurparks nördlich der Altstadt profitieren Haus- und Freiflächen-Eigentümer künftig von attraktiven Förderprogrammen. Dazu legte der Stadtrat im Oktober 2021 Richtlinien fest. Das Sanierungsgebiet ist zweigeteilt:

Teil A umfasst die Fläche zwischen der Oberntiefer Straße im Westen und der Jahnstraße bzw. Külsheimer Straße im Osten. Im Süden bildet der Nordring die Grenze, im Norden der Kurpark. Grundstückseigentümer können dort künftig ein Fassaden- und ein Freiflächenprogramm nutzen. Einen finanziellen Zuschuss gibt es demnach für bauliche Verbesserungen an Fassaden, Fenstern, Türen, die Anbringung von Fensterläden, Maßnahmen an Dächern und Treppen, aber auch bei baulichen Eingriffen für eine bessere Zugänglichkeit von Gebäuden und nicht zuletzt für Fassadenbegrünungen.

Zu den Förderrichtlinien

Teil B beschränkt sich auf Freiflächen und umfasst den gesamten Kurpark zusammen mit der Erkenbrechtallee. Dort sind wie in Teil A Ordnungsmaßnahmen, Hofbegrünung, Entsiegelungs- und Einfriedungsmaßnahmen, der Einbau von Bodenbelägen sowie die Neuordnung und Neugestaltung von Hofnutzungen und Vorgärten förderfähig.

Die Fördersätze entsprechen denen im Sanierungsgebiet Altstadt: Die Städtebauförderung bezuschusst Maßnahmen mit maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. maximal 35 000 Euro je Gebäude oder Freifläche. Der Stadtrat stimmte dem Erlass vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Mittelfranken zu.

Mit den Förderangeboten sollen bestehende Gebäude und ihr Charakter erhalten werden. Dabei ist ihre bauzeitliche Gestaltung zu beachten. Umgestaltete Freiflächen wirken sich positiv auf das Stadtklima aus. (Stand: November 2021)

Zu den Förderrichtlinien

Städtebauförderung in Bad Windsheim im Zeitverlauf

 

1974 Aufnahme in die Städtebauförderung  
1975-1978   Vorbereitenden Untersuchungen    
1978   Sanierungsgebiete förmlich festgelegt: Block 33 (SAN 1) und Block 52 (SAN 2)    
1978-1979   Umgestaltung Rothenburger Str. / Holzmarkt    
1985-1986   Modernisierung ehem. Bethaus, An der Heuwaag 1
Investitionskosten: 0,5 Mio €
    
1986     Festlegung der Sanierungsgebiete
Block 22 – Marktplatz (SAN 3)
Block 11, 13, 15 – Pfarrgasse (SAN 4)
Block 23, 24, 25 – Husarengasse (SAN 5)
    
1986/1987    Umgestaltung Kornmarkt / Krämergasse, Durchführung eines Wettbewerbes
(Brunnen am Kornmarkt/Krämergasse) Investitionskosten: 0,491 Mio €
    
1984-1989   Verlagerung städt. Bauhof, Investitionskosten: 1,517 Mio €    
1989   Städtebaulicher Ideenwettbewerb: Rahmenplan eines Kaufhauses und Neubau      einer Tiefgarage einschließlich Gestaltung der dazugehörigen Straßen- und Platzräume    
1994   Festlegung der Sanierungsgebiete: SAN 6, SAN 7, SAN 8, SAN 9; SAN 10    
1995   Modernisierung Hospital (älteste Stiftung Bad Windsheim)
Investitionskosten: rd. 11,60 Mio. €
    
2000   Kommunales Fassaden- und Gestaltungsprogramm    
2000    

Neugestaltung Marktplatz und Eröffnung archäologische Fenster,  
Investitionskosten: Archäologische Fenster rd. 0,346 Mio €; Marktplatz rd. 0,362 Mio. €

    
2001   Verkehrskonzept Altstadt    
2002     Sanierung Spitalkirche Investitionskosten: rd. 3,150 Mio. €    
2009-2010   Integriertes Entwicklungskonzept    
2009-2010   Umgestaltung Klosterplatz/Schüsselmarkt mit Steller-Denkmal,
Investitionskosten: rd. 0,455 Mio. €
    
2014   Ergänzung Fassadenprogramm um die Förderung für Maßnahmen der Barrierefreiheit    
2016   Richtlinie über Förderung für die Eigennutzung innerhalb der Sanierungsgebiete,
Eröffnung Bürgerberatungsbüro
    
2017   Festlegung des Sanierungsgebietes zwischen Altstadt und Erkenbrechtallee    
2018    Kommunales Förderprogramm „Geschäftsflächen“    
2020   Zuschlag für die Landesgartenschau 2027    

Bayerischer Landeswettbewerb 2021

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Städtebauförderung Landeswettbewerb 2021 - Bewerbung der Stadt Bad Windsheim28 MBDownload
Broschüre Fördermöglichkeiten im Sanierungsgebiet Altstadt510 KBDownload