Planen

Die räumliche Planung einer Gemeinde steht in Abhängigkeit von den landesplanerischen Vorgaben (Landesentwicklungsprogramm Bayern, Regionalplan West-Mittelfranken), überörtlichen und örtlichen Fachplanungen sowie den örtlichen Stadtentwicklungszielen und Bedingungen.

Die Ziele der räumlichen Stadtentwicklung gibt der Flächennutzungsplan (FNP) mit seinen Darstellungen wieder. Der FNP gehört zur „vorbereitenden Bauleitplanung“ wie auch städtebauliche Konzepte.

Von den Zielen des FNP werden die Inhalte der Bebauungspläne abgeleitet. Bebauungspläne zählen zur „verbindlichen Bauleitplanung“. Bei den Bebauungsplänen wird unterschieden, ob es sich um einen „Angebotsbebauungsplan“ handelt, der von der Gemeinde / Stadt initiiert wird, oder um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB).

Neben den Bebauungsplänen können auch städtebauliche Satzungen wie zum Beispiel Innen- oder Außenbereichsatzungen aufgestellt werden.

Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen gehören zum Ortsrecht.

Für die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung des FNP oder von Bebauungsplänen ist ein Bauleitplanverfahren erforderlich.

Das Bauleitplanverfahren wie auch die möglichen Inhalte des FNP und der Bebauungspläne sind im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt.