Bauen in Bad Windsheim
Planungsrecht
Wenn Sie bauen oder in einem Gebäude eine bestimmte Nutzung unterbringen wollen, dann ist zunächst das Planungsrecht zu prüfen. Liegt das Bauvorhaben in einem Gebiet, für das es einen Bebauungsplan oder eine städtebauliche Satzung gibt (§ 30 BauGB; § 34 Abs. 4 BauGB; § 35 Abs. 6 BauGB)? Wenn „nein“, dann ist zu prüfen, ob es sich planungsrechtlich im „Innenbereich“ (§ 34 BauGB) oder im „Außenbereich“ (§ 35 BauGB) befindet.
Bauordnungsrecht
Während das Planungsrecht die bodenrechtlichen Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten regelt, hat das Bauordnungsrecht die baulich-technischen Anforderungen und damit auch die gestalterischen Anforderungen an die baulichen Anlagen zum Inhalt. Das Bauordnungsrecht ist Sache der Bundesländer und wird in Bayern durch die Bayerische Bauordnung (BayBO) geregelt. Die Bauordnungsbehörde ist das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim.
Bitte beachten Sie: Bauanträge werden ab dem 1. Januar 2023 direkt digital an das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim gestellt. Alle Infos und die Online-Services rund um die digitale Baugenehmigung erhalten Sie hier.
Denkmalrecht
Die Altstadt von Bad Windsheim ist ein Denkmalensemble nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz. Wenn Sie innerhalb der Altstadt bauliche oder gestalterische Veränderungen (z. B.: Schaufenster-Beklebung, Werbeanlagen) vornehmen möchten, dann ist dafür stets eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich und es sind die Vorgaben der Baugestaltungsverordnung der Stadt einzuhalten.
Auch der Kern des Ortsteils Ickelheim ist ein Denkmalensemble. Für Baumaßnahmen wie Umbau, Neubau oder Abbruch benötigen Sie auch für den Ortskern Ickelheim eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
Sanierungsrecht
Die Stadt Bad Windsheim hat mehrere Sanierungsgebiete ausgewiesen, die die gesamte Altstadt sowie das Kur- und Klinikviertel erfassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Sanierungen und bauliche Veränderungen an Gebäuden Stadtbaufördermittel erhalten. Ansprechpartner finden Sie in der Kämmerei, dem Stadtbauamt und nicht zuletzt bei der BayernGrund. Im Stadtbauamt ist dafür das Sachgebiet Bauverwaltung zuständig.
Tiefbauamt
Wenn Sie Fragen zu Abwasser und Grundstücksentwässerung haben, dann ist das Sachgebiet Tiefbau die richtige Adresse. Auch zu den Themen Straße, Wege, Plätze kann Ihnen das Sachgebiet Tiefbau Auskünfte geben.
Stadtwerke
Die Versorgung mit Wasser, Strom und Gas erfolgt in Bad Windsheim durch die Stadtwerke.
Hochbauamt
Zum Stadtbauamt gehört auch noch das Sachgebiet Hochbau. Es ist allerdings ausschließlich für die Gebäude der Stadt Bad Windsheim zuständig.
Noch Fragen?
Weitere Informationen rund ums Bauen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Flächennutzungsplan
Auskünfte über den Flächennutzungsplan, Bebauungspläne und sonstige Bauvorschriften erhalten Sie im Stadtbauamt,
Frau Gentzsch, Tel. 09841 6689-322
Frau Rohn Tel, 09841 6689-312
Den Flächennutzungplan finden Sie auch hier als download:
(Die vorstehenden Pläne dienen nur zur Information. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie im Stadtbauamt.)
Örtliches Baurecht
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Baugestaltungsverordnung der Stadt Bad Windsheim (1 MB)
- Bauantragsformulare
Wir würden uns freuen, Sie als Bauherrn oder Bauherrin bei uns begrüßen zu können.